Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht Arbeitgebern,
ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden – ohne finanzielle Belastung.
der Weiterbildungskosten
können gefördert werden
Lohnkostenzuschuss
für den Arbeitgeber
Qualifizierte Fachkräfte ohne Neueinstellungen
Minimale Ausfallzeiten durch modulare Planung
Komplett digitale oder hybride Durchführung
Volle Begleitung durch unser Team im Förderprozess
Ein Mitarbeitender erhält ein Bruttogehalt von 2.800 Euro.
Hinzu kommen 20 % Arbeitgeberanteile = 560 Euro.
Gesamtes förderfähiges Entgelt: 3.360 Euro / Monat.
Wenn dieser Mitarbeitende im Rahmen einer Weiterbildung 120 Stunden im Monat ausfällt (z. B. durch 160 Unterrichtseinheiten), ergibt sich folgende Rechnung:
Die Weiterbildungskosten selbst werden zu 100 % direkt von der Agentur für Arbeit übernommen.
Hausverwaltungen
Maklerunternehmen
Projektentwickler & Bauträger
Immobilienbewertung / Gutachterbüros
Wohnungsbaugesellschaften
Facility-Management-Firmen
Immobilienabteilungen großer Unternehmen
Finanzvertriebe mit Immobilienfokus
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